Wie kann ich fremde Inhalte in mein OER einbetten?

Was ist eigentlich Embedding und wie geht das mit dem Einbetten fremder Inhalte in die eigenen OER-Materialien? In dieser Lerneinheit wird die Frage mithilfe eines praktischen Beispiels beantwortet: Darf ich ein Youtube-Video, das nicht unter einer offenen Lizenz steht, auf meiner Website veröffentlichen, die ich als OER gestalte?

❗️ Die wichtigsten Punkte zum Embedding auf einen Blick ❗️

✅ Embedding bedeutet, dass ich fremde Inhalte nicht kopiere bzw. hochlade, sondern nur durch eine Art Fenster anzeigen lassen.
✅ Grundsätzlich ist das Einbetten fremder Inhalte in OER erlaubt. OER können so sehr gut erweitert werden.
✅ Für Nutzende ist Embedding meist nicht offensichtlich. Deshalb sollte ich einen Hinweis dazu schreiben.
✅ Werden die eigentlichen Inhalte auf YouTube und Co. gelöscht, dann verschwinden die Embeddings auf anderen Websites auch.

📝 Übung zum Embedding

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7 Comments
  1. Hallo liebes Team,
    wie wäre es, wenn ich eine Mindmaps auf beispielsweise einer Homepage einbette, die ich mit einer Gruppe von Menschen (kollaboratives Schreiben) erstellt habe. Wie müsste dann beispielsweise der Verweis zur Mindmap aussehen?

    Vielen Dank schon im Vorfeld
    Liebe Grüße

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    • Hier würde es helfen, ein Team zu “benennen”, beispielsweise “Als Urheber soll genannt werden: Das Team ‘Workshop kollaboratives Schreiben’.” Dann müsstest Du auch vorher bei deinen Teammitgliedern abfragen, ob eine Veröffentlichung unter einer CC-Lizenz für alle in Ordnung ist.

      Reply
  2. Liebes Team,
    gilt das auch für die Einbettung+Bearbeitung in H5P – Interactive Video?

    Vielen Dank im Voraus
    Ralf

    Reply
    • Youtube Videos können auch in H5P eingebettet werden, warum sollte das etwas anderes sein als bei einer Webseite?

      Reply
    • Lieber Ralf,
      wenn du Frage darauf abzeilt, ob ich ein YouTube-Video, das nicht unter einer offenen Lizenz steht, auf einer anderen Website veröffentlichen kann, die ich als OER gestalte. Dann ja, weil es auch nur eine Form des Einbettens ist.
      Die ausführlichere Antwort: Auch wenn mit H5P Interaktionen über das Video gelegt werden und es technisch gesehen keine Veränderung/Bearbeitung ist, könnte es theoretisch juristisch gesehen eine Veränderung/Bearbeitung sein – und dann kommt es wieder auf die Lizenz an. Es gibt dazu allerdings meines Wissens keinen Fall oder Urteil.

      Reply
  3. Hallo,
    vielleicht wäre im Video der Hinweis gut, dass wenn die Inhalte auf Youtube gelöscht werden, diese logischerweise auch von der Webseite oder aus meinem Kurs verschwinden.
    Wir haben z.B. einen Kurs als Moodle Kopie erhalten, leider wurden die Youtube Vidoes gelöscht, da sie neu erstellt werden sollten…
    Aber der Kurs war danach unvollständig…
    Gruß Iris

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    • Danke, Iris. Den Hinweis habe ich ergänzt.

      Reply

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