Nachdem wir uns dem Thema Audio und Video aus erziehungswissenschaftlicher Sicht genähert haben, wollen wir uns nun überlegen, was wir bedenken und beachten sollten, wenn wir Audio- und Videoinhalte als Open Educational Resources gestalten wollen. Schau dir dazu das folgenden Video (16 min.) an. Dieses entstand im Rahmen einer Vortragsreihe bei der Veranstaltung #OERcamp meets Hacks&Tools, am 22.02.2020 in Hamburg und führt grundsätzlich ins Thema ein.
In dem Vortrag werden einige Begriffe rund um Open Educational Resources (OER) vorausgesetzt. Wenn du nicht genau weißt, was OER sind und was wir im Speziellen unter den 5V-Freiheiten nach David Wiley verstehen, dann schau doch mal im OERklärt-Kurs vorbei.
Hinweis für Eilige: Über die Bookmarks (Lesezeichen) im Video kannst du direkt zu verschiedenen inhaltlichen Kapiteln im Video springen. Die Bookmarks findest du über die kleine Fahne unten in der Leiste neben dem Playbutton bzw. auf mobilen Endgeräten im Untermenü, welches du über die drei Punkte erreichst.
✨ Auf der Seite von OERinfo kannst du das Video sowie die verwendet Folien herunterladen.
Liebelt
Der Vortrag trifft meine Fragestellung nicht: Ich suche eine Recorder-Software, mit der ich Vorlesungen, die mit Hilfe einer Konferenzsoftware ablaufen, aufzeichnen kann.
Matthias Kostrzewa
Hallo Christian, der Vortrag gibt erstmal einen ganz groben Überblick über das Thema. In weiteren Kapiteln des Kurses gehen wir auch auf die Bildschirmaufzeichnung mit Hilfe von OBS Studio ein, mit der auch Webkonferenzen aufgezeichnet werden können: https://campus.oercamp.de/lessons/tooltime-open-broadcaster-software/
Viele Webconf-Tools bringen auch eine On-Board-Lösung mit (z.B. Zoom). Beachte nur, dass einer Aufzeichnung im Zweifel all aktiven TN (die in Bild und/oder Ton) wahrnehmbar sind, um Erlaubnis gefragt werden müssen, gemäß DSGVO.
Wenn du weitere Fragen hast, melde dich gerne.
FrauWenisch
Reicht es, wenn ich das am Anfang der Konferenz, wenn ich den Ablauf und die Rechte kläre abfrage und dann noch einmal zu Beginn der Aufnahme das EInverständnis mit der Frage dokumentiere? Wie ist das dann mit der Zurücknahme des Einverständnisses?
Matthias Kostrzewa
Streng genommen sieht die DSGVO hier einige Punkte vor, zu denen informiert werden müsste:
– Was wir aufgenommen?
– Durch wen?
– zu welchem Zweck?
– Art und Ort der Veröffentlichung
Zusätzlich gebe ich immer noch einen OER-Hinweis
Dazu kommen nach meinem Kenntnisstand noch Datenschutzhinweise, also das Kleingedruckte, sodass bei uns an der Uni auch schnell ein zweiseitiges Formular entsteht.
Die Frage, die ich mir nun stellen würde, was ist in meiner Situation angemessen: rechtliche Absicherung oder pragmatischer Alltag?
FrauWenisch
Geht meist über Screen-Recording (Broadcasting-Studio) oder das Konferenztool selbst! Die Frage ist, welches Tool benutzt du für Video-Konferenzen?
FrauWenisch
Tolles Überblicksvideo und richtig toll für Anfänger! Ich diskutiere gerade mit einem interessierten Schüler und der konstatiert, dass es super geeignet ist auch für Jüngere…